Sicherheitstechnische  Unternehmensberatung
sowie Aus-  und  Weiterbildungsseminare zum

  
 Gesundheits-, Arbeits-, Brandschutz
  

    

 -  unabhängig  -  bedarfsgerecht  -  bundesweit  -

-   seit 2004 freiberuflich tätig -
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    - Ihr Personal wird auf aktuellem Ausbildungsstand gehalten,

    - Sie senken Ihre unfallbedingten Kosten und steigern den Gewinn,
    - Sie investieren gezielt in Ihr vertrautes Stammpersonal, 
    - Sie motivieren die Belegschaft und binden sie an den Betrieb,  

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    Themen können Sie bei ABW buchen.  Viele Seminare werden auch in enger Zusammenarbeit mit den regionalen TÜV-Akademien angeboten.
    Die Teilnehmer/innen erhalten anerkannte Teilnahmezertifikate oder, nach bestandener Prüfung, Sachkundenachweise.

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... und das könnte auch Sie interessieren: 

  • Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ist außer Kraft! Es wurde am 01.12.2011 durch das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ersetzt. Zeitgleich wurde eine Vielzahl weiterführender Verordnungen zur technischen Sicherheit angepasst...
  • Auch im Jahr 2011 wurden weitere Arbeitsstättenregeln (ASR) erlassen - bleiben Sie aktuell.
  • Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen wird seit dem 01. 01. 2011 durch die
    neue
    DGUV- Vorschrift 2 geregelt.
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  • Seit dem 01. Dezember 2010 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft. 
  • Damit werden die EG- CLP- Verordnung und die EG- REACH-Verordnung umgesetzt.
    Die 
    GHS- Piktogramme
     müssen für neu in den Verkehr gebrachte Stoffe verwendet und alle Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen etc. und Unterweisungen auf aktuellen Stand gebracht werden...

    Mit Beginn des Jahres 2011 gelten nun auch Veränderungen zur Kennzeichnung von Gefahrstofftransporten...

  • Seit 26. 07. 2010 ist die "Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung" (OStrV),
    die unter anderem die Grundlage für den sicheren Betrieb von Laseranlagen und -geräten der Klassen 3R, 3B und 4
    sowie für die Ausbildung und Bestellung der
    Laserschutzbeauftragten bildet, zu beachten.
  • Die Arbeitsstättenverordnung wurde ebenfalls zum 01.07.2010 geändert...
  • Der Inhalt von Verbandkästen wird in DIN 13157 und DIN 13169 definiert. Durch eine Änderung dieser Norme
    haben sich die Anzahl und die Zusammenstellung der Erste-Hilfe-Mittel in den Verbandkästen verändert.
    Unter anderem sind jetzt Kälte-Sofortkompressen und ein steriles Verbandpäckchen nach DIN 13151-K
    hinzugekommen. Andere Produkte entfallen oder wurden in ihrer Stückzahl reduziert.
  • VORSICHT!  Setzen Sie so genannte "NANO"- Sprays zur Oberflächenversiegelung ein?
    Bei der Verarbeitung dieser Produkte sind akute Gefährdungen für den Anwender möglich..
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    Nehmen Sie bei ATEMWEGSBESCHWERDEN unbedingt das Spray zu Ihrem Unfallarzt mit!
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